IGP – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Das IPG (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen) unterstützt zukunftsweisende und innovative Geschäftsmodelle, Konzepte und Lösungen. Die Projektansätze müssen einen hohen Neuigkeitswert aufweisen und eine klare Differenz zu bisherigen Lösungen sowie möglichst Leuchtturmeffekte haben. Gefördert werden marktnahe nichttechnische Innovationen. Der Fokus beim IPG liegt auf dem Neuigkeitswert der Problemlösung und nicht auf ggf. eingesetzter Technologie.

Im aktuellen Call dieser Förderrichtline wird nach Geschäftsmodellen und Pionierlösungen für „Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration“ gesucht. Themenschwerpunkte sind hier u.a. Innovationen für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wissenstransfer am Arbeitsplatz, neue Konzepte zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften oder Projekte im Bereich mentale Gesundheit sowie Teamzusammenhalt am Arbeitsplatz.

Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen ist der 19. August 2025 bis 15:00 Uhr.

Wer wird antragsberechtigt?

Gefördert werden Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit einem Unternehmen. Die IPG-Förderung können sowohl Startups, KKU und KMU als auch Selbstständige und Freiberufler beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projektidee mit einem hohen Innovationslevel, großem Neuigkeitswert, der weit über die einzelnen Innovator:innen hinaus reicht sowie stringente, nachvollziehbar formulierte Projektskizzen. Hier werden Machbarkeitsprojekte und Marktreifeprojekte gefördert.

Wie hoch ist die Förderung und für wie lange?

Machbarkeitsprojekte werden für 12 Monate, Marktreifeprojekte werden für 24 Monate gefördert. Es können Zuwendungen für Personalkosten und Aufträge an Dritte beantragt werden. Gefördert wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. Die Fördersätze variieren je nach Projektform sowie Größe und Art der Antragssteller zwischen 45% und 75%.

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In einem ersten Schritt werden ein IGP-Poster und ein IGP-Business-Sheet in elektronischer Form vorgelegt. Der Zugang zum Online-Skizzentool ist über das Internetportal positron:s erreichbar. In einem zweiten Schritt werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Wichtige Links und Informationen

Beratungstelefon: 030 310078-360 (kostenfrei)

E-Mail: igp@vdivde-it.de

Internet: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/IGP/igp-service.html