Corona-Wirtschaftshilfen – Frist für Schlussabrechnung endet am 30. September
Die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September. Ohne diese muss die Fördersumme komplett zurückgezahlt werden.
Die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September. Ohne diese muss die Fördersumme komplett zurückgezahlt werden.