Aufgrund der seit Sonntag gültigen Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet wird die Bundespolizei nach einer sehr kurzen Übergangsfrist bereits ab Mittwoch, 17. Februar, nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis eines negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen. Darauf weist das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) in einer aktuellen Meldung hin.
Die Bescheinigung dürfe nur Personen ausgestellt werden, die systemrelevante Tätigkeiten in einem systemrelevanten Betrieb ausüben, welcher bis spätestens Dienstag, 16. Februar, dem Bundesministerium des Innern (BMI) gemeldet wurde. Betroffene Betriebe werden daher gebeten, sich bis spätestens 10 Uhr des Dienstags, 16. Februar, per E-Mail (info@kus-pfaffenhofen.de) oder telefonisch (08441 4007440) mit dem KUS in Verbindung zu setzen.
Zusammen mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz am Landratsamt werde man diese Betriebe bei der erforderlichen Meldung unterstützen. „Wir bitten um Verständnis, dass weder wir, noch das Landratsamt einen Einfluss auf die kurzen Fristsetzungen haben“, heißt es in der Meldung.