Die Bauleitplanung kann als das wichtigste Planungsinstrumentarium für die städtebauliche Entwicklung von Gemeinden gesehen werden. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Kommunen zuständig, wobei zwei Planungsstufen, nämlich der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan, die wesentliche Rolle spielen. Für den Unternehmensstandort hat die Bauleitplanung eine erhebliche Bedeutung – daher die nachfolgenden Erläuterungen.
Für die Bauleitplanung sind zwei Planungsstufen vorgesehen:
- Der Flächennutzungsplan:Hier stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Es werden also Vorentscheidungen getroffen, z.B. ob eine gewerbliche Nutzung, eine Nutzung von Wohnen und Gewerbe (gemischte Nutzung) oder eine reine Wohnnutzung weiterentwickelt werden sollen. Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt.
- Der Bebauungsplan: In der verbindlichen Bauleitplanung werden Bebauungspläne für in der Regel räumliche Teilbereiche des Gemeinde- oder Stadtgebietes aufgestellt. Der Bebauungsplan enthält detaillierte, rechtsverbindliche Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden (§ 9 BauGB). Dies sind die Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden wie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen. Wenn ein Bauvorhaben im Bereich eines qualifizierten oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt und alle darin getroffenen Festsetzungen eingehalten werden, kommt ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO in Frage. Näheres hierzu im aktuellen Beitrag zum Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen können mit der Bauleitplanung insbesondere bei betrieblichen Entscheidungen wie einer Standortverlagerung, Neuansiedlung, Umnutzung oder Erweiterung in Berührung kommen. Dabei ist die Kenntnis über die mögliche Art der Flächennutzung wichtig, da die notwendigen Erfordernisse des Unternehmens mit den Festsetzungen in den Bauleitplänen vereinbar sein müssen. Oftmals wird auch eine Bauleitplanung angestoßen, um die erforderlichen Voraussetzungen für eine bestimmte gewerbliche Weiterentwicklung zu schaffen. Unternehmen können von der Bauleitplanung betroffen sein, wenn sie selbst innerhalb eines zu ändernden Plangebietes liegen oder aber wenn Planungen in einem benachbarten Gebiet erfolgen, die auch für die angrenzenden Planbereiche Auswirkungen haben.
Wichtige Aspekte der Bauleitplanung
- Immissionsschutzrecht
- Schallimmissionen
- Lufthygiene
- Geruchsimmissionen
- Altlasten
- Naturschutzrecht
- Wasserrecht
Verfahrensschritte der Bauleitplanung
- Beschluss zur Aufstellung eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplanes durch die Kommune
- Bekanntmachung im Amtsblatt
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Festlegung des Untersuchungsrahmens des Umweltberichts
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Bekanntmachung der Auslegung
- Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Prüfung der Anregungen nach den Beteiligungen und Vorbereitung der Abwägung
- Beschluss der Kommune (in Ausnahmefällen Überprüfung durch die höhere Verwaltungsbehörde)
- Ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt / Inkrafttreten des Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanes
Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren).
Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Genehmigungsfreistellungsverfahren.