BayTOU – Technologieorientierte Unternehmensgründungen

Dieses Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt Unternehmensgründer und junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen.

Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.

Das Programm steht Unternehmensgründern aus allen Technologiebranchen offen. Die Gründer müssen als Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue technische Dienstleistung zu entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lässt.

Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen:

  • während der Erarbeitung eines technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptphase) oder
  • während der Durchführung eines Entwicklungsvorhabens.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen oder technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als sechs Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeitende haben sowie als KMU klassifiziert sind.

Was wird gefördert?

  • Vorhaben mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko
  • Entwicklung eines neuen Produkts, Verfahrens oder einer technischen Dienstleistung, mit deutlichen Wettbewerbsvorteilen und Marktchancen. Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist.
  • Bei Produktionsentwicklungen muss die eigene Herstellung des Produkts und bei einer Verfahrensentwicklung die eigene Herstellung von für das Verfahren entscheidenden Geräten, Apparaturen, Komponenten oder Materialien beabsichtigt sein
  • Bei einer technischen Dienstleistung oder einem Softwareprodukt muss der Antragssteller die Absicht haben, diese selbst am Markt anzubieten.

Wie hoch ist die Förderung und für wie lange?

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei ist die Förderung auf maximal 35 % der zuwendungsfähigen Kosten in der Konzeptphase und auf 45 % bei einem Entwicklungsvorhaben beschränkt. Für technologische Arbeiten in der Konzeptphase beträgt die Förderung maximal 26.000 €. Bei Softwareentwicklungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 €.

 

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Antragsverfahren für BayTOU ist zweistufig; nach einer Beratung durch den Projektträger basierend auf einem kurzen schriftlichen Exposé wird eine Projektskizze elektronisch eingereicht. Wenn die Skizze positiv bewertet wird, wird ein formaler Förderantrag in elektronischer Form eingereicht.

 

Sonstige Hinweise und Links

Vor der Antragsstellung wird eine Beratung durch den Projektträger dringend empfohlen.

Die Durchführungszeit für die beantragten Maßnahmen beträgt drei Jahre. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 31.12.2025 festgelegt