Eurostars 3

Eurekas Förderprogramm für innovative KMU

Die Förderrichtlinie setzt Impulse für die Stärkung des Europäischen Forschungsraums und möchte eine Verantwortung für eine enge Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion übernehmen. Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Die Stärkung innovativer KMU und die Entwicklung zukunftsorientierter Technologien sind von großer Bedeutung für den Wohlstand Europas. Eurostars hat sich als Instrument zur Förderung grenzüberschreitender Kooperationen innovativer KMU bewährt. Die Ziele dieser Förderrichtlinie sind die Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU, die Stärkung des europäischen Binnenmarktes und die Erarbeitung kooperativer Lösungen für länderübergreifende Herausforderungen.

Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektanträgen ist der 12. September 2024 bis 14:00 Uhr.

Wer ist antragsberechtigt?

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur eine Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung. Die Teilnahem von Partnern aus mindestens zwei Eurostars-Ländern ist Voraussetzung. Das Konsortium muss aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern bestehen.

Was wird gefördert?

Zuwendungszweck ist die Förderung von multilateralen Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.

Wie hoch ist die Förderung und für wie lange?

Die Gesamtförderung für die deutschen Partner ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt. Die Projektlaufzeit ist auf drei Jahre begrenzt. Eine Markteinführung muss bis zwei Jahre nach Projektabschluss erfolgen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In einem ersten Schritt wird mit allen Projektpartnern ein gemeinsamer Antrag in englischer Sprache in elektronischer Form erstellt. In einer zweiten Verfahrensstufe wird für die ausgewählten Anträge eine nationale Förderung beantragt.

Wichtige Links und Informationen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Förderung innovativer KMU
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerin ist
Frau Stefanie Bartels-Schmies
Telefon: 02 28/38 21-13 80
Telefax: 02 28/38 21-13 53
E-Mail: stefanie.bartels@dlr.de