Innovationsgutscheine

go-inno

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet mit dem Programm go-inno Innovationsgutscheine an, die KMU befähigen sollen interne Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich umzusetzen. Diese Innovationsgutscheine können für externe Beratungsleistungen durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen eingelöst werden. Hier können Potentialanalysen und Realisierungskonzepte gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro. Es gibt keine thematischen Einschränkungen auf bestimmet Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Was wird gefördert?

Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Mit den Innovationsgutscheinen des BMWK können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken; diese Beratungsleistungen können eine Potenzialanalyse und/oder ein Realisierungskonzept sein.

Wie hoch ist die Förderung und für wie lange?

Pro Projekt sind für die Potentialanalyse maximal zehn Beratertage (5.500€) förderfähig und für das Realisierungskonzept 25 Beratertage (13.750€). Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 € je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Das Beratungsunternehmen muss vom BMWK autorisiert sein. Ein Unternehmen kann in einem Kalenderjahr maximal fünf Beratungsgutscheine mit einem maximalen Gesamtwert von 20.000€ in Anspruch nehmen.

Wie löse ich einen Gutschein ein?

Zum Einlösen des Gutscheins suchen Sie sich ein autorisiertes Beratungsunternehmen aus und schließen mit diesem einen Beratungsvertrag ab. Das Beratungsunternehmen kümmert sich dann um alles weitere.

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