Mit der Förderlinie „KMU-innovativ“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken und diese für die Forschungsförderung zu gewinnen. Die KMU sollen in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Gefördert werden sollen innovative Projekte, die einen Beitrag zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen leisten.
In dieser Förderrichtline gibt es ein eigenständiges Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“, das den Klimawandel als eine der zentralen globalen Herausforderungen thematisiert. Hier sind frühzeitige Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen zentral. Deshalb ist es das Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung zu verbreitern.
Eine Einreichung ist zum 15. April und zum 15. Oktober eines Jahres möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Ein Förderantrag kann als Einzelantrag oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften oder anderen gewerblichen Unternehmen gestellt werden. Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Die KMU sollen bei der Durchführung innovativer Vorhaben unterstützt werden, die ohne Förderung nur verzögert oder nicht durchgeführt werden könnten. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in allen relevanten Sektoren, u.a. der Industrie, leisten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für in der Regel zwei Jahre gewährt.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie erfolgt die Gewährung staatlicher Beihilfen in Form von Zuschüssen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und 2 AGVO. Die AGVO begrenzt die Gewährung staatlicher Beihilfen für wirtschaftliche Tätigkeiten in nachgenannten Bereichen auf folgende Maximalbeträge:
- 55 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben für Grundlagenforschung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i Ziffer i AGVO);
- 35 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben für industrielle Forschung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i Ziffer ii AGVO);
- 25 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben für experimentelle Entwicklung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i Ziffer iii AGVO).
Wie stelle ich einen Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In einem ersten Schritt wird eine zehnseitige Projektskizze in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorgelegt. Der Zugang zum Online-Skizzentool ist über das Internetportal www.kmu-innovativ.de erreichbar. In einem zweiten Schritt werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Sonstige Hinweise
Es wird empfohlen eine Erstberatung mit der Förderberatung
„Forschung uns Innovation“ des Bundes in Anspruch zu nehmen.
Beratungstelefon: 0800/2623009 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
URL: https://www.foerderinfo.bund.de/