Neue ZIM-Förderrichtlinie ab 01. Januar 2025

Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen:

Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste.

Die Änderungen betreffen konkret:

  • Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45 Prozent bei Einzelprojekten (EP) und 50 Prozent bei Kooperationsprojekten (KP)
  • Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter)
  • Bessere Leistungen zur Markteinführung – dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
  • Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (EP: Erhöhung von 380.000 Euro auf 550.000 Euro, KP: Erhöhung von 380.000 Euro auf 450.000 Euro pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 Euro auf 2.300.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 Euro auf 420.000 Euro.