Regionalförderung

Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus ländlichen Regionen können für ein Investitionsvorhaben Regionalförderung beantragen. Allerdings sind einige Branchen von der Förderung ausgeschlossen (z.B. Einzelhandel, Baugewerbe, Transport- und Lagergewerbe).

Was wird gefördert?

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen. Förderfähig sind hier die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Wie hoch ist die Förderung und für wie lange?

Die Förderung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird. Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.

Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur für ein Investitionsvorhaben gewährt, das innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird.

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Förderverfahren ist sehr komplex. Eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragsstellung wird dringend empfohlen.

Die Anträge werden online bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht. Eine Authentifizierung findet über das Elster-Unternehmenskonto statt.

 

Sonstige Hinweise

Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung dringend empfohlen.

Beratungstelefon: +49 89 2176-0

E-Mail: wirtschaftsfoerderung@reg-ob.bayern.de

Internet: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/

 

Wichtige Links und Informationen

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8999797437?plz=85276&behoerde=23442297463&gemeinde=610968773673