Das Genehmigungsfreistellungsverfahren und die Voraussetzungen
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Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht einen schnellen Baubeginn und kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn das Vorhaben im Bereich eines Bebauungsplanes liegt und alle darin getroffenen Festsetzungen eingehalten werden.