Neustarthilfe für Soloselbständige

Das KUS informiert zur Neustarthilfe für Soloselbständige, welche ab sofort beantragt werden kann.Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben.

Überbrückungshilfe III ab sofort beantragbar – Informationen zu Corona-Hilfen für Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige

Zwei Hände mit Lupe auf Geld

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führen dazu, dass viele Wirtschaftsbereiche auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Ab sofort ist mit der Überbrückungshilfe III die neueste Corona-Hilfe beantragbar. Das KUS hat die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Corona-Finanzhilfen für betroffene Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe zusammengestellt.