Betriebliches Mobilitätsmanagement

Mit dem Förderaufruf „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Berufs- und Ausbildungsverkehr sowie im dienstlich veranlassten Verkehr leisten. Da der motorisierte Individualverkehr der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen im Personenverkehr ist und laut Statistischem Bundesamt 68 Prozent der Erwerbstätigen im Jahr 2020 mit dem Auto zur Arbeit gefahren sind, trägt der motorisierte Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr maßgeblich zu den verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bei. Deshalb wird mit der Förderung eine Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen angestrebt. Die Förderlinien besteht aus drei Förderschwerpunkten: Innovationsförderung, Breitenförderung und Initialförderung, zu denen es jeweils einen Förderaufruf gibt.

Die Förderrichtlinie ist bis 30. Juni 2027 befristet. Einreichungsfrist für den zweiten Förderaufruf „Initialförderung“ ist der 31.12.2024.  

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich gewünscht.

Was wird gefördert?

Im aktuellen Förderaufruf zur „Initialförderung“ werden Beratungsleistungen für die Erstellung eines professionellen Standortkonzepts als Grundlage für die Einführung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements gefördert. Mit dem Standortkonzept soll ein mittelbarer Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele geleistet werden. Es soll Potentiale zur möglichen CO2-Reduktion im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten des Betriebsstandorts aufzeigen.

Wie hoch ist die Förderung und für wie lange?

Die Zuwendung für den Förderaufruf zur „Initialförderung“ beträgt max. 5.000 Euro als Festbetragsfinanzierung für Beratungsleistung. Das geförderte Projekt muss bis zum 30. Juni 2025 vollständig abgeschlossen sein.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Antragsverfahren für die „Initialförderung“ ist einstufig angelegt. Der Antrag wird online eingereicht.

Sonstige Hinweise

Ansprechpartner ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität als Bewilligungsbehörde.

Telefon: 0221 5776 5199

E-Mail: BMMplus@balm.bund.de