Aus Leerstand wird Wohnraum – mit dem neuen Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“, das im Juli 2026 startet, fördert der Bund die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeflächen in Wohnraum mit Zuschüssen bis zu 30.000€ je Wohneinheit und einer Gesamtförderung von 300.000€ pro Projekt.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Investoren – damit ist der Auftraggeber der Maßnahme gemeint. Ein Investor kann eine natürliche oder juristische Person sein. Ebenso können Personengesellschaften und Selbstnutzer die Förderung beantragen.
Was wird gefördert?
Kosten für den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Im Zielzustand ist Mischnutzung zulässig. Förderfähig sind nur die Kosten für den Umbau, nicht die Kosten der energetischen Sanierung.
Wie hoch ist die Förderung und für wie lange?
- Direkter Zuschuss: 30 % von max. 100.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohneinheit, mit Ausnahme privater Selbstnutzer müssen alle Antragstellergruppen die Förderung als De-minimis Beihilfe abbilden.
- Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 54 Monate.
Wichtige Links und Informationen:
BMWSB Pressemitteilungen – Aus Leerstand wird Wohnraum – BMWSB