Innovationsgutschein Bayern – Neue Förderrichtlinien für kleine Unternehmen und Gründer

Der „Innovationsgutschein Bayern“ gilt als erfolgreiches und schnelles Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe im Freistaat. Zum Jahresbeginn haben sich neue Obergrenzen und erleichterte Antragsbedingungen für innovative Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern ergeben. Das Förderprogramm richtet sich speziell an Kleinstunternehmen, die weder eigenes Personal und Ressourcen für Forschung und Entwicklung, noch Mittel für externe Dienstleistungen wie Konstruktion, Prototypenbau oder Studien zur Verfügung haben. Der Innovationsgutschein unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.

Ab sofort können zwei verschiedene Innovationsgutscheine beantragt werden. Die Grundförderung für die Innovationsgutscheine beträgt 40 Prozent des gesamten Innovationsvorhabens. Beim „Innovationsgutschein Standard“ beträgt die Obergrenze für zuwendungsfähige Kosten 30.000 Euro. Beim „Innovationsgutschein Spezial“ liegt die Obergrenze bei 80.000 Euro. Dieser Gutschein soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayerische Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen. Zudem ist er für finanzintensivere und damit für das Unternehmen wirtschaftlich riskantere Innovationsprojekte gedacht.

Darüber hinaus können seit Januar 2019 auch Gründer den Innovationsgutschein beantragen. Voraussetzung ist, dass die Gründung spätestens bei der Abrechnung des Projektes vollzogen ist.

Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung (KUS) Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm unterstützt ebenfalls als Vermittler zwischen Unternehmen und Förderstelle. Interessierte Betriebe und Gründer können sich telefonisch unter 08441-40074-40 an das KUS wenden.