Neues Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet

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Um zu verhindern, dass die COVID-19-Krise auch zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab sofort die Möglichkeit, eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu beantragen. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Ab dem 1. Juni 2021 kann diese Prämie auch Unternehme mit bis zu 499 Mitarbeitern zugutekommen.

 

Folgende Maßnahmen und Förderungen können dabei über die jeweilig zuständige Agentur für Arbeit beantragt werden:

  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): 
    Ausbildende Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit). Ab 1. Juni 2021 verdoppelt sich diese Prämie auf 4.000 Euro.
  2. Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen): 
    Ausbildende Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit). Auch hier erhöht sich die Prämie ab dem 1. Juni 2021 auf 6.000 Euro.
  3. Hinweis:
    Wie bisher auch, kann die Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämieplus nur von Betrieben beantragt werden, die in erheblichen Umfang von der Corona-Krise getroffen sind, weil sie z. B. Kurzarbeit einführen mussten oder erhebliche Umsatzeinbußen vorweisen.

  4. Vermeidung von Kurzarbeit:
    Betriebe, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  5. Auftrags- und Verbundausbildung:
    Wenn ein Unternehmen die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere Ausbildungsbetriebe, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  6. Übernahmeprämie:
    Betriebe, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten ab dem 1. Juni 2021 je Auszubildendem eine Prämie von 6.000 Euro (zuvor 3.000 Euro). Diese können alle Unternehmen erhalten – unabhängig von der Betriebsgröße.
  7. Zusätzliche finanzielle Hilfe für Kleinstunternehmen:
    Zusätzlich wird ein Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 € eingeführt. Dieser greift für auszubildende Kleinstbetriebe die im aktuellen Lockdown die Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt haben.

  8. Zuschüsse für Prüfungs-Vorbereitungen:
    Zudem unterstützt die Bundesregierung Auszubildende in diesem Jahr bei ihrer Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. So erhalten Betriebe Zuschüsse zu den Kosten für externe Vorbereitungslehrgänge. Voraussetzung ist, dass sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen – auch digitalen – Lehrgängen zur Verfügung stellen.

 

Bedingungen für alle Förderungen

Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:

  • in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
  • in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
  • in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.

Hinweis: Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Zudem wird ab 1. Juni 2021 die Möglichkeit der Beantragung der Prämie auf Ausbildungsbetriebe mit bis zu 499 Mitarbeitern erweitert.

 

Antrag auf Förderung 

Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Die Formulare für die Beantragung finden Sie hier.

Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind das die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern. Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie den Ausbildungsvertrag beilegen. Näheres dazu finden Sie im Antrag.

Außerdem müssen Sie eine De-minimis-Erklärung abgeben.

 

Nähere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“:

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