Neustarthilfe für Soloselbständige

Das KUS informiert zur Neustarthilfe für Soloselbständige, welche ab sofort beantragt werden kann.Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben.