Systemrelevante Mitarbeiter aus Tschechien und Tirol? – Dringende Mitteilung an KUS erforderlich
Aufgrund der seit Sonntag gültigen Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet wird die Bundespolizei nach einer sehr kurzen Übergangsfrist bereits ab Mittwoch, 17. Februar, nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis eines negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen.