Überbrückungshilfe III ab sofort beantragbar – Informationen zu Corona-Hilfen für Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige

Zwei Hände mit Lupe auf Geld

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führen dazu, dass viele Wirtschaftsbereiche auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Ab sofort ist mit der Überbrückungshilfe III die neueste Corona-Hilfe beantragbar. Das KUS hat die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Corona-Finanzhilfen für betroffene Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe zusammengestellt.