Web-Seminar „Stolperfalle Urheber- und Arbeitsrecht“

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz – heißt es im ersten Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes. Welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben, wird am Freitag, 26. März, im Web-Seminar „Stolperfalle Urheber- und Arbeitsrecht“ beleuchtet. Organisiert durch das KUS richtet sich die Online-Veranstaltung gezielt an Kultur- und Kreativschaffende aus dem Landkreis.