Das Bundesumweltministerium (BMUV) und die KfW fördern künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen naturnahe Grünflächen und Kleingewässer zu schaffen, Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren, Bäume zu pflanzen, Gebäude zu begrünen und lokal ein Niederschlagsmanagement durchzuführen. Das Förderprogramm ist deshalb besonders interessant, da es im Bereich „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ einen Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent vorsieht. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Was wird gefördert?
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u.a. natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks. Für natürliche Klimaschutzmaßnahmen greift nicht nur ein günstiger Zinssatz, sondern es wird zudem ein Tilgungszuschuss gewährt.
In welcher Höhe wird gefördert?
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Der Kredit beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben und umfasst bis zu 100 Prozent Ihrer Investitionskosten.
Einen Tilgungszuschuss (Teilschulderlass) erhalten Sie für den o.g. Verwendungszweck „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“. Die Maßnahmen werden mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Mittlere Unternehmen (zwischen 50 und 250 Mitarbeiter sowie Jahresumsatz zwischen 10 und 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme zwischen 10 und 43 Mio. Euro) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent auf die förderfähigen Kosten.
Was können Beispiele für natürliche Klimaschutzmaßnahmen sein?
- Pflanzung von standorttypischen Bäumen und Sträuchern, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen für neu gepflanzte sowie für bestehende Bäume (Standortoptimierung, Pflanz- und Bewässerungssysteme) sowie Sicherungsmaßnahmen für Bestandsbäume.
- Biodiversitätsfördernde Begrünung von Gebäuden (Fassaden sowie Neuanlage von Gründächern; bei Kombination mit der Errichtung von Solaranlagen beschränkt auf die Kosten für das Gründach).
- Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitätsfördernden Renaturierungsmaßnahmen.
- Beschaffung technischer Ausrüstung für die natur- und bodengerechte sowie insektenschonende Pflege von Grün- und Außenanlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung flächenbezogener Grünmaßnahmen.
- Maßnahmen für dezentrales, integriertes Niederschlagswassermanagement, um Wasser vor Ort zu halten und zu nutzen und den lokalen Wasserhaushalt zu stärken und die Bodenfunktionen zu verbessern (z. B. Zisternen, Versickerungsanlagen).
- u.v.m.
Wo gibt es weitere Informationen?
Auf der Webseite der KfW finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung: https://www.kfw.de/240